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Praktikum

Rechtliche Vorgaben

Durch unsere Schulordnung sind die Rahmenbedingungen für die fachpraktische Ausbildung abgesteckt:

Pflichten

„Während der Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule haben die Schülerinnen und Schüler auch den Anordnungen der Ausbildnerinnen und Ausbilder Folge zu leisten; in außerschulischen Einrichtungen unterliegen sie auch einer dort bestehenden Werkstatt- und Hausordnung, soweit Sinn und Zweck der fachpraktischen Ausbildung nicht entgegenstehen. Schülerinnen und Schüler dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Sie sind zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet, … soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.“  (§ 35 Abs. 1 FOBOSO)

Bestehen und Beurteilung des Praktikums

Die fachpraktische Tätigkeit zählt zweifach, die Note macht der Betreuungslehrer auf der Grundlage des Beurteilungsvorschlages der Stelle und der Erkenntnisse, die er aus den Praktikumsbesuchen der Schüler gewonnen hat. Die fachpraktische Anleitung zählt einfach, die Note wird in der Regel über die Beurteilung des Portfolios gebildet. Die fachpraktische Vertiefung zählt ebenso einfach. Für das Bestehen der Probezeit müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden, dabei darf kein Bereich mit 0 Punkten bewertet werden. Zum Bestehen des Schuljahres muss die Gesamtsumme der beiden Halbjahre mindestens 10 Punkte sein. Auch im 2. Halbjahr darf kein Bereich mit 0 Punkten bewerten werden.

Bestehen der Probezeit

Wer die fachpraktische Ausbildung ohne Erfolg durchlaufen hat, besteht die Probezeit nicht, bzw. ist vom Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe ausgeschlossen. (vgl. § 52 Abs. 1 FOBOSO)

Entschuldigungsmodus

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert an der fachpraktischen Ausbildung teilzunehmen, so ist die Praktikumsstelle umgehend telefonisch zu benachrichtigen.

Eine Entschuldigung in der Schule ist nach dem geltenden Entschuldigungsmodus zu veranlassen.

Für die Beurlaubung von der fachpraktischen Ausbildung ist grundsätzlich die Schule zuständig. In dringenden Fällen kann die Praktikumsstelle bis zu einem halben Tag beurlauben. Die Schule ist davon zu verständigen.

Berichte bzw. Portfolio

Zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse werden in der fachpraktischen Ausbildung schriftliche Berichte bzw. ein Portfolio erstellt.

Versicherung

Für die Schülerinnen und Schüler wird für die Zeit der praktischen Ausbildung vonseiten der Schule eine Schülerhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die von den Eltern bezahlt wird. (vgl. § 78 FOBOSO)

Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht werden.

Fachpraktische Ausbildung Bereich Sozialwesen

Einsatzmöglichkeiten

Erziehung: z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, schulvorbereitende Einrichtungen, Grund- und Förderschulen, heilpädagogische Tagesstätten

Pflege: z. B. Seniorenheim, Kurzzeitpflege, Tagespflege Behinderteneinrichtungen, Krankenhaus.Remove

Aus beiden Bereichen muss je ein Praktikum absolviert werden.

Ziele

Einblick in pädagogische und pflegerische Ziele, Vorgehensweisen, Konzepte, Methoden u. ä.

Mitwirkung bei der jeweiligen Erziehungs-, Betreuungs- oder Pflegearbeit im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtungen als auch der Fähigkeiten des einzelnen Praktikantinnen und Praktikanten

Reflexion von Erfahrungen und Problemen, die sich im Praxisfeld ergeben

Informations- und Formblätter:

Fachpraktische Ausbildung Fachrichtung Technik

Einsatzbereich

In der Ausbildungsrichtung Technik findet das Praktikum in Vertragswerkstätten statt. Die Ausbildung umfasst die Bereiche Elektrotechnik und Metallverarbeitung.

Ziele

Die fachpraktische Ausbildung bietet die Chance, neben praktischer fachlicher Qualifikation und dem Einüben von Schlüsselqualifikationen (Teamwork, selbständiges Arbeiten, …) die Arbeitswelt zu erkunden.

Informations- und Formblätter:

Praktikum Technik

Fachpraktikum Wirtschaft und Verwaltung

Einsatzbereiche

Das Spektrum der angebotenen Stellen umfasst im Wesentlichen die Bereiche Buchhaltung, Verkauf, Marketing, EDV, allgemeine Verwaltung, Sekretariatsmanagement.

Ziele

Die fachpraktische Ausbildung dient der Persönlichkeitsbildung, der Erweiterung von sozialen Kompetenzen, der Entwicklung von Handlungskompetenzen und der Berufsfindung.

Konkrete Inhalte sind dabei:

  • Einblick in die jeweilige Einrichtung, die Klientel, die Mitarbeiter, die Methoden, Konzepte, Schwerpunkte, …
  • die Mitwirkung bei für Praktikanten geeigneten Tätigkeiten. Die in den Fächern Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Volkswirtschaftslehre vermittelten Kenntnisse sollen dabei im Praktikum umgesetzt werden.
  • die Reflexion von fachlichen und persönlichen Erfahrungen.

Informations- und Formblätter:

Fachpraktische Ausbildung Gesundheit

Einsatzmöglichkeiten

In einem Halbjahr erfolgt der Einsatz im Bereich der Pflege (z. B. Pflegeheim, Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Tagespflege) im anderen Halbjahr ist der Einsatzbereich – in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit freier Praktikumsplätze – frei wählbar (z. B. Arztpraxis, Gesundheitszentrum, Apotheke, Rehabilitationseinrichtung, Physiotherapiepraxis). Der Einsatz in der Pflege kann entweder im ersten oder im zweiten Halbjahr erfolgen.

Vor Beginn der fachpraktischen Tätigkeit werden in den ersten Schulwochen in einem einwöchigen Kurs Grundlagen in der Pflege und der Ersten Hilfe vermittelt.

Ziele

Im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit sollen unter anderem Einblicke in verschiedene Bereiche des Gesundheitswesen gewonnen werden und – vor allem im Rahmen des Einsatzes in der Pflege – Erfahrungen im Umgang mit pflegebedürftigen und kranken Menschen gesammelt werden.

Informations- und Formblätter: