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Rechtliche Vorgaben

Durch unsere Schulordnung sind die Rahmenbedingungen für die fachpraktische Ausbildung abgesteckt:

Pflichten

„Während der Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule haben die Schülerinnen und Schüler auch den Anordnungen der Ausbildnerinnen und Ausbilder Folge zu leisten; in außerschulischen Einrichtungen unterliegen sie auch einer dort bestehenden Werkstatt- und Hausordnung, soweit Sinn und Zweck der fachpraktischen Ausbildung nicht entgegenstehen. Schülerinnen und Schüler dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Sie sind zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet, … soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.“  (§ 35 Abs. 1 FOBOSO)

Bestehen und Beurteilung des Praktikums

Die fachpraktische Tätigkeit zählt zweifach, die Note macht der Betreuungslehrer auf der Grundlage des Beurteilungsvorschlages der Stelle und der Erkenntnisse, die er aus den Praktikumsbesuchen der Schüler gewonnen hat. Die fachpraktische Anleitung zählt einfach, die Note wird in der Regel über die Beurteilung des Portfolios gebildet. Die fachpraktische Vertiefung zählt ebenso einfach. Für das Bestehen der Probezeit müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden, dabei darf kein Bereich mit 0 Punkten bewertet werden. Zum Bestehen des Schuljahres muss die Gesamtsumme der beiden Halbjahre mindestens 10 Punkte sein. Auch im 2. Halbjahr darf kein Bereich mit 0 Punkten bewerten werden.

Bestehen der Probezeit

Wer die fachpraktische Ausbildung ohne Erfolg durchlaufen hat, besteht die Probezeit nicht, bzw. ist vom Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe ausgeschlossen. (vgl. § 52 Abs. 1 FOBOSO)

Entschuldigungsmodus

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert an der fachpraktischen Ausbildung teilzunehmen, so ist die Praktikumsstelle umgehend telefonisch zu benachrichtigen.

Eine Entschuldigung in der Schule ist nach dem geltenden Entschuldigungsmodus zu veranlassen.

Für die Beurlaubung von der fachpraktischen Ausbildung ist grundsätzlich die Schule zuständig. In dringenden Fällen kann die Praktikumsstelle bis zu einem halben Tag beurlauben. Die Schule ist davon zu verständigen.

Berichte bzw. Portfolio

Zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse werden in der fachpraktischen Ausbildung schriftliche Berichte bzw. ein Portfolio erstellt.

Versicherung

Für die Schülerinnen und Schüler wird für die Zeit der praktischen Ausbildung vonseiten der Schule eine Schülerhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die von den Eltern bezahlt wird. (vgl. § 78 FOBOSO)

Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht werden.

Informations- und Formblätter:

Weitere Formblätter:

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Durch unsere Schulordnung sind die Rahmenbedingungen für die fachpraktische Ausbildung abgesteckt:

Pflichten

„Während der Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule haben die Schülerinnen und Schüler auch den Anordnungen der Ausbildnerinnen und Ausbilder Folge zu leisten; in außerschulischen Einrichtungen unterliegen sie auch einer dort bestehenden Werkstatt- und Hausordnung, soweit Sinn und Zweck der fachpraktischen Ausbildung nicht entgegenstehen. Schülerinnen und Schüler dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen. Sie sind zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet, … soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.“  (§ 35 Abs. 1 FOBOSO)

Bestehen und Beurteilung des Praktikums

Die fachpraktische Tätigkeit zählt zweifach, die Note macht der Betreuungslehrer auf der Grundlage des Beurteilungsvorschlages der Stelle und der Erkenntnisse, die er aus den Praktikumsbesuchen der Schüler gewonnen hat. Die fachpraktische Anleitung zählt einfach, die Note wird in der Regel über die Beurteilung des Portfolios gebildet. Die fachpraktische Vertiefung zählt ebenso einfach. Für das Bestehen der Probezeit müssen mindestens 4 Punkte erreicht werden, dabei darf kein Bereich mit 0 Punkten bewertet werden. Zum Bestehen des Schuljahres muss die Gesamtsumme der beiden Halbjahre mindestens 10 Punkte sein. Auch im 2. Halbjahr darf kein Bereich mit 0 Punkten bewerten werden.

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